| Gedenkorte lesbisch-schwuler Geschichte in Hamburg | ||
| - Erinnerungsmale im öffentlichen Raum - | ||
| Heinrich Erich Starke (1901-1942) | ||
| Heinrich Erich Starke ist einer der circa 3.500 Männer, die in Hamburg während der Nazi-Zeit wegen gleichgeschlechtlicher Sexualhandlungen verurteilt wurden. | ||
| Starke ist keiner der prominenten Homosexuellen der Weimarer Republik, die vielen von uns bekannt sind. | ||
| Er war ein engagierter, aufrichtiger und mutiger homosexueller Mann. | ||
| Heinrich Erich Starke wurde am 30. Mai 1901 in Wilhelmshaven geboren und wuchs in der Familie eines Schuhmachers bei Adoptiveltern auf. Nach Abschluss der 8-jährigen Volksschule ging er in einem Hausstandsgeschäft in die Lehre. Im letzten halben Kriegsjahr wurde er zum Hilfsdienst verpflichtet und arbeitete bei der Kriegsmarine im Büro. 1919 war er Verkäufer in Mecklenburg. | ||
| 1920 ging er nach Hamburg und war hier fortan für verschiedene Firmen als Reisevertreter im norddeutschen Raum tätig. Zwischen 1930-35 war er überwiegend erwerbslos. Schon während seiner Pubertät scheint Heinrich Erich Starke sich darüber klar gewesen zu sein, "daß mein Triebleben mich zum Manne drängte." | ||
| Im Verhör am 17. Juni 1938 beim 24. Kriminalkommissariat bezeichnet er sich als "homosexuell veranlagt" und teilt mit, dass er nie Geschlechtsverkehr mit Frauen gehabt habe und auch nie "Interesse für Frauen" hatte. Ob Starke wegen seines gleichgeschlechtlichen Begehrens als 19-Jähriger in die Großstadt Hamburg zog, geht aus seinen Aussagen nicht hervor. | ||
| Bereits als 18-Jähriger hatte er für Magnus Hirschfelds Wissenschaftlich-humanitäres Komitee Mitgliedsbeiträge gezahlt. 1920 stieß Starke zur gerade gegründeten Gruppe des Deutschen Freundschaftsverbandes in Hamburg, einem reichsweiten Zusammenschluss Männer begehrender Männer und Frauen begehrender Frauen. | ||
| Die Freundschaftsverbände hatten sowohl politische als auch kulturelle Aufgaben und Ziele. Sie traten insbesondere für die Abschaffung des § 175 ein, boten rechtliche Beratung und Hilfe bei Erpressungsversuchen an, organisierten aber auch "gesellige Abende" und Tanzveranstaltungen, Wanderungen und andere Freizeitaktivitäten. Wichtig waren hierbei auch die verschiedenen Zeitschriften, die von den Verbänden herausgegeben wurden. Die Verbände waren gleichzeitig ein Freiraum, der auch die Möglichkeit bot, Freundschaften zu schließen. | ||
| So lernte Starke seinen ersten Freund auf einer Verbands-Veranstaltung kennen. | ||
| Von Vorteil für die beiden war, dass der Freund über eine eigene Wohnung verfügte, in der die beiden ungestört von einer neugierigen und auch oft diskriminierenden Öffentlichkeit waren. | ||
| Starke war ein engagiertes Verbandsmitglied, so gehörte er dem Festausschuss an, der regelmäßig größere Feiern und Bälle ausrichtete. | ||
| Auch nach der Auflösung des Verbands 1933 war er noch aktiv. 1935 erkundigte er sich nach der Verschärfung des § 175 beim Leiter des Sittendezernates, "wie Homosexuelle sich jetzt verhalten sollten". | ||
| Nach der Einführung der Wehrpflicht im März 1935 schrieb er einen Brief an den Reichskriegsminister, in dem er um "Verhaltensregeln für die Homosexuellen" bat. | ||
| 1934 kümmerte sich Starke gemeinsam mit anderen um seinen guten Freund Hugo Frischmeyer, der wegen des Verdachts, gegen § 175 verstoßen zu haben, in Untersuchungshaft saß. Er regelte dessen finanzielle Angelegenheiten, versorgte ihn mit Wäsche und informierte ihn über die Reaktion des Freundeskreises auf die Verhaftung. Viele hatten sich von Frischmeyer zurückgezogen, aus Angst, selbst in die Ermittlungen verwickelt zu werden. Starke berichtete in seinen Briefen über den Szene-Tratsch: "In den Lokalen laufen z. Zt. über Dich die wildesten Gerüchte um. Du hättest 4 Jahre bekommen, oder Du hättest Dich in Deiner Zelle erhängt. Über soviel Blödsinn und Quatsch muß man lachen, wenn es um Dich nicht so traurig stände." Nicht zuletzt mit zwei selbstverfassten Gedichten machte er Frischmeyer Mut, die Haft durchzustehen. | ||
| Mit der Radikalisierung der Verfolgung Homosexueller in Hamburg im Juli 1936 geriet auch Heinrich Erich Starke in die Hände des Verfolgungsapparates. Obwohl er in den Verhören angab, zahlreiche Sexualpartner gehabt zu haben, nannte er nur zwei Männer namentlich, die strafrechtlich nicht mehr belangt werden konnten. | ||
| Als Grund für sein Schweigen gab er an, dass er "es als unfein empfinde, wenn man seine Partner, mit denen man sich früher einmal amüsiert hat, jetzt einfach anprangern würde." Starkes Aussage ist in dieser offensiven Deutlichkeit einmalig. | ||
| Viele Männer konnten dem Druck der Verhöre, die oft auch mit Folter einher gingen, nicht standhalten und gaben eine Vielzahl von Sexualpartnern preis. | ||
| Nicht nur die Aussage, keine Partner angeben zu wollen, verärgerte Polizei und Staatsanwaltschaft, denen selbstbewusste Verhaftete suspekt waren. Besonders ereiferte sich der ermittelnde Polizist darüber, dass Starke offensichtlich sein gleichgeschlechtliches Verhalten auf eine nicht-krankhafte homosexuelle Identität zurückführte: "Starke ist im übrigen von sich selbst stark [überzeugt]. Er ist eben homosexuell, wie andere Leute heterosexuell. Aus seiner Veranlagung leitet er das Recht her, sich auf diesem Gebiete Befriedigung zu verschaffen." Allein dadurch, dass Starke den Begriff "heterosexuell" verwendete, widersetzte er sich den Vorstellungen der Verfolger. Denn dieser Begriff gehörte nicht zu deren Vokabular, das zwischen "normal" und "krank" oder "pervers" unterschied.. | ||
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Starke stellte sich damit in die Tradition der emanzipatorischen Sexualwissenschaft eines Magnus Hirschfeld und der Freundschaftsverbände, die von einer "Natürlichkeit" der Homosexualität ausgingen und sich gegen die weit verbreiteten Vorstellungen wendeten, Homosexualität sei eine Krankheit oder man werde zu ihr "verführt." |
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| Mit seinem selbstbewussten Auftreten bildete Starke eine Ausnahme: Viele Männer gaben in den Verhören an, nicht homosexuell zu sein, oder sie versicherten, gegen die homosexuelle Veranlagung "angekämpft" zu haben. - Eine Anpassung an die Verfolgungssituation, aber auch Ausdruck ihrer Selbstwahrnehmung. | ||
| Starkes positiv besetzte homosexuelle Identität wurde ihm auch in den Verurteilungen durch das Hamburger Amtsgericht zu seinem Nachteil ausgelegt: "Der Angeklagte ist auf dem Gebiet der Homosexualität etwa das, was man früher bei politischen Verbrechern 'Überzeugungstäter' zu nennen pflegte. Überzeugungstäter waren und sind Menschen, die moralisch wertvoller sein mögen als andere, deren Staatsgefährlichkeit aber beträchtlich größer ist. Starke ist ein Mann, der ohne Zweifel gefährlich ist." | ||
| Heinrich Erich Starke wurde insgesamt dreimal wegen Sexualhandlungen mit Männern verurteilt: 1932, 1937 und 1938. Zwei der drei Verurteilungen gingen auf eine Denunziation zurück, lediglich die erste Verurteilung war Folge aktiver polizeilicher Ermittlungen. | ||
| Es gab aber auch wohlwollende Menschen. | ||
| Die Vermieterin von Heinrich Erich Starke, die 68-jährige Witwe Lisette Reins, deckte ihn vermutlich. Starke hat bei ihr 7 Jahre in der Heider Straße 6 gewohnt. Frau Reins beschrieb Starke im Polizeiverhör im Juni 1938 als ordentlich und zurückgezogen. Sie betonte, dass er nur geschäftliche Besuche empfange. Kriminalassistent Höppner äußerte resignierend: "Ich hatte aber das Gefühl, daß Frau Reins auch nichts sagen würde, wenn sie tatsächlich etwas wüsste." Während der Haft war Frau Reins die Kontaktperson für Starke. Nach Verbüßung einer dreijährigen Gefängnisstrafe, während der Starke unter anderem in den Emslandlagern schwere Arbeiten verrichten musste, wurde er als "Schutzhäftling" im Konzentrationslager Neuengamme festgehalten. Starke hat den nationalsozialistischen Terror nicht überlebt. | ||
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Das Totenbuch Neuengamme nennt "Erich Starke, Wilhelmshaven, * 30.05.01 + 28.06.42" Lage des Stolpersteines: Heider Str. 6 . |
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| Mehr Infos zu dem Projekt Stolpersteine www.stolpersteine.com | ||
| Stefan Micheler, Juni 2004 Veröffentlichung, auch im Web verfügbar: Micheler, Stefan: "... eben homosexuell, wie andere Leute heterosexuell". Der Fall Heinrich Erich Starke. In: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.): Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus. Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Heft 5, Bremen: Edition Temmen 1999, S. 77-92. | ||